Zweijahresgutachten 2022 – Gutachten zu bisherigen Entwicklungen der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und Wirksamkeit von Maßnahmen

Erscheinungsdatum: 11 April 2022 | Sprache der Studie: EN

In 2022 legt der Expertenrat für Klimafragen (ERK) zum ersten Mal ein Zweijahresgutachten vor. Gemäß dem gesetzlichen Auftrag untersucht das unabhängige Gremium in dem Gutachten die bisherigen Entwicklungen der Treibhausgasemissionen, Trends bezüglich der Jahresemissionsmengen und die Wirksamkeit von Maßnahmen mit Blick auf die Zielerreichung nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz in Deutschland bis zum Jahr 2030. Betrachtet wird in dem Gutachten zunächst der historische Zeitraum 2000-2021, in dem die Treibhausgasemissionen in Deutschland temperaturbereinigt um rund 27 Prozent zurückgingen. Dabei trug die Energiewirtschaft fast die Hälfte zu dieser Minderung bei, insbesondere ab dem Jahr 2014. In den Sektoren Gebäude, Verkehr und Industrie wurden demgegenüber die größten effizienzbedingten Minderungserfolge in der ersten Dekade bis 2010 erzielt. Danach folgte eine Phase der Stagnation oder sogar eines leichten Emissionsanstiegs, bis dann, auch infolge der Covid-19-Pandemie, in der Industrie und 2020 im Verkehr wieder ein Emissionsrückgang zu verzeichnen war, der sich 2021 jedoch wieder umkehrte. Die in der Vergangenheit beobachtete Entwicklung der Treibhausgasemissionen wie auch die Fortschreibung der Trends der letzten Jahre vor der Covid-19-Pandemie weisen für alle Sektoren und insgesamt auf eine erhebliche Erfüllungslücke mit Blick auf die Ziele des Jahres 2030 hin. Das bisherige Ausbautempo bei Solar- und Windenergieanlagen, Wärmepumpen oder der Elektromobilität wird laut dem Bericht nicht ausreichen, um die jeweils anvisierten Ausbauziele der Regierung zu erreichen. Zudem weißt der Bericht darauf hin, dass neben dem Ausbau der kohlenstoffarmen Technologien der parallele Abbau des fossilen Kapitalstocks notwendig ist, um Klimaziele zu erreichen. Als Fazit kommt der ERK zu dem Schluss, dass ein Paradigmenwechsel notwendig ist, der alle zur Verfügung stehenden Wirkräume von klimapolitischen Maßnahmen konsequent adressiert. Als eine Möglichkeit für eine solche ganzheitliche Adressierung aller Wirkräume nennt der ERK im Rahmen des Gutachtens eine harte Begrenzung zulässiger Emissionsmengen. Politische Steuerung hätte dann nicht mehr die primäre Aufgabe, Emissionen zu steuern, sondern die dafür umso größere Herausforderung, den Wandel so zu gestalten, dass er für Wirtschaft und Gesellschaft ökonomisch und verteilungspolitisch tragfähig ist.