Prüfbericht zu den Sofortprogrammen 2022 für den Gebäude- und Verkehrssektor

Erscheinungsdatum: 25 August 2022 | Sprache der Studie: DE

In dem gemäß § 12 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) erstellten Bericht prüft der Expertenrat für Klimafragen (ERK) die Annahmen der Klimaschutzmaßnahmen, die den Sofortprogrammen für die Sektoren Gebäude und Verkehr 2022 zugrunde gelegt wurden. Die Prüfung des Expertenrats folgt einem dreigliedrigen Schema, das sowohl die Prüfung der ausgewiesenen Emissionsminderung im Hinblick auf die Einhaltung des KSG-Zielpfads beinhaltet, als auch die Prüfung des Vorgehens zu deren Berechnung und der Wahrscheinlichkeit ihrer Realisierung. Für den Gebäudesektor stellt der Bericht fest, dass das Sofortprogramm einen substanziellen Beitrag zur Minderung der Sektoremissionen leisten wird. Gleichzeitig wird in der Maßnahmenbewertung auf Unsicherheiten in der Realisierungswahrscheinlichkeit der Minderungen hingewiesen und darauf, dass in den kommenden Jahren mit dem vorgeschlagenen Maßnahmen weiterhin mit einer Zielverfehlung zu rechnen ist. Kumulativ würden die KSG-Ziele für den Gebäudesektor erst im Zieljahr 2030 wieder eingehalten werden. Für den Sektor Verkehr stellt der ERK fest, dass das vorgeschlagene Sofortprogramm zwar eine emissionsmindernde Wirkung entfaltet, aber nicht die Anforderung an ein Sofortprogramm gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz (§ 8 Abs. 1 KSG) erfüllt. Unter Berücksichtigung der Maßnahmen des vorgelegten Sofortprogramms ergibt sich für den Verkehrssektor bis 2030 eine kumulierte Erfüllungslücke von 261 Megatonnen.